Schön, dass Sie den Weg zu unserer Homepage gefunden haben.
Hier erfahren Sie Einiges über unsere Praxis und erhalten so
einen kleinen Überblick.
Bei uns können Sie auch physiotherapeutische Behandlungen ohne ärztliche Verordnung erhalten.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:30 Uhr und
14:00 - 17.00 Uhr
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einem "Physiotherapeuten" und einem "Heilpraktiker (Physiotherapie)"?
Ein Physiotherapeut darf nur aufgrund einer Verordnung (vom Arzt oder Heilpraktiker) behandeln.
Ein Heilpraktiker (Physiotherapie) darf ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Er hat nach entsprechender Qualifikation vom zuständigen Gesundheitsamt die Erlaubnis erhalten, die Heilkunde im Bereich
der Physiotherapie auszuüben.
Hat ein Patient ein Problem, das von einem Physiotherapeuten behandelt werden kann, darf er
sich direkt (ohne ärztliche Verordnung) an den Heilpraktiker (Physiotherapie) wenden. Dieser stellt nach entsprechender
Untersuchung eine Diagnose und behandelt selbst oder lässt durch eine/n Physiotherapeuten/in den Patienten behandeln.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker (Physiotherapie)?
Generell ist der Patient Selbstzahler. Sollte der Patient privat versichert sein, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit seiner privaten Krankenversicherung abzuklären. Der Patient muss also die Kosten, je nach Verhalten seiner privaten Krankenversicherung, eventuell teilweise oder ganz selbst tragen.