Schön, dass Sie den Weg zu unserer Homepage gefunden haben. Hier erfahren Sie Einiges über unsere Praxis und erhalten so einen kleinen Überblick.

Bei uns können Sie auch physio­thera­peutische Be­hand­lung­en ohne ärztliche Verordnung erhalten.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
  8:00 - 12:30 Uhr und
14:00 - 17.00 Uhr

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einem "Physiotherapeuten" und einem "Heilpraktiker (Physiotherapie)"?

Ein Physiotherapeut darf nur aufgrund einer Verordnung (vom Arzt oder Heilpraktiker) behandeln. Ein Heil­praktiker (Physiotherapie) darf ohne ärztliche Ver­ordnung behandeln. Er hat nach entsprechender Qua­li­fi­kation vom zuständigen Gesundheits­amt die Erlaub­nis erhalten, die Heil­kunde im Bereich der Physio­therapie auszuüben. Hat ein Patient ein Problem, das von einem Physio­thera­peuten behandelt werden kann, darf er sich direkt (ohne ärztliche Verordnung) an den Heilpraktiker (Physiotherapie) wenden. Dieser stellt nach entsprechender Untersuchung eine Diagnose und behandelt selbst oder lässt durch eine/n Physiotherapeuten/in den Patienten behandeln.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker (Physiotherapie)?



Generell ist der Patient Selbstzahler. Sollte der Patient privat ver­sichert sein, emp­fiehlt es sich, die Kosten­über­nahme vor Behand­lungs­beginn mit seiner privaten Kranken­ver­sicherung ab­zuklären. Der Patient muss also die Kosten, je nach Ver­halten seiner privaten Kranken­versicherung, eventuell teilweise oder ganz selbst tragen.



Therapieformen